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   BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19   

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BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19 (https://dejure.org/2019,44067)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2019 - 1 WB 16.19 (https://dejure.org/2019,44067)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 (https://dejure.org/2019,44067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    WBO § 6 Abs. 1 ; WBO § 17 Abs. 4 S. 1
    Einlegung einer Beschwerde innerhalb eines Monats i.R.d. Frist; Neufassung einer Beurteilung eines Hauptmanns

  • datenbank.nwb.de

    Versäumnis der Antrags- und der Beschwerdefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 890
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19
    Etwas anderes gilt nur, wenn - was hier nicht der Fall ist - für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 27.17

    Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift; Betreuung und Pflege der Großmutter;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 16.19
    Es liegt kein Fall des § 7 Abs. 2 WBO vor; der Ablehnungsbescheid bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NZWehrr 2016, 31 Rn. 39 m.w.N. und Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 27.21

    Behördeninterne Signatur berechtigt nicht zum digitalen Rechtsverkehr

    Die Ablehnung des Antrages auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 43.21

    Nicht formgerechte Beschwerde durch mittels PKI-Karte signierter E-Mail

    Die Auswahlentscheidung zur Besetzung eines förderlichen Dienstpostens bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21

    Verwendung bei ausländischen Streitkräften

    Die Bescheide bedurften als truppendienstliche Erstmaßnahmen, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 72.19

    Kein Anspruch auf rückwirkende Zulassung zum Laufbahnaufstieg bei

    Der Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19

    Bestandskraft des Ablehnungsbescheides

    aa) Es liegt kein Fall des § 7 Abs. 2 WBO vor; die Ablehnung des Antrages auf Erstellung einer Sonderbeurteilung bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NZWehrr 2016, 31 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - juris Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - Rn. 22).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 23.21

    Auslösen des Laufs der Beschwerdefrist gegen die Bildung der Referenzgruppe durch

    Die Mitteilung des Personalamtes der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.11.2021 - 1 WB 23.21

    Begründete Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters für die Entscheidung in

    Die Mitteilung des Personalamtes der Bundeswehr bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 39 m.w.N., vom 1. März 2018 - 1 WB 27.17 - Buchholz 11 Art. 6 GG Nr. 189 Rn. 22 und vom 21. November 2019 - 1 WB 16.19 - juris Rn. 22).
  • VG Köln, 11.07.2023 - 23 L 1089/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 21. November 2019 - 1 WB 16/19 -, juris Rn. 20 und Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61/13 -, juris Rn. 32, hat ein Soldat Kenntnis vom Beschwerdeanlass, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt.
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